Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
PRÄAMBEL
Freiraum Digital - Benjamin Christi, Lochstraße 17, 8268 Salenstein, Schweiz, Tel.: +49 (0)7551 801 96 97, E-Mail: hallo@freiraumdigital.ch, UID: CHE-304.621.556 (im Folgenden "Freiraum Digital" oder kurz "FD") hat sich auf individuelle Webentwicklung und digitale Barrierefreiheit spezialisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten, Onlineshops, Web-Applikationen und Landingpages, deren Umsetzung mittels etablierter Content-Management-Systeme oder Individualprogrammierung erfolgt. Daneben bietet FD barrierefreie Frontendentwicklung inklusive BFSG-Audits, die Entwicklung und Anbindung von Schnittstellen und APIs sowie die Automatisierung von Prozessen, und die laufende IT-Betreuung von Hosting-Infrastrukturen und CMS-Instanzen an.
§ 1 Geltungsbereich
- Für Verträge von FD mit deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob FD diesen ausdrücklich widerspricht.
- Das Angebot von FD richtet sich an Unternehmer sowie an Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen, öffentlichen oder verbandlichen Tätigkeit handeln, insbesondere Unternehmen, Behörden bzw. öffentliche Verwaltungen und Vereine. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich solche Personen. Vereine erkennen diese AGB unabhängig davon an, ob sie im jeweiligen Einzelfall als Unternehmer im Sinne des Gesetzes gelten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
- Die AGB gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als der Schweiz geschlossen werden.
§ 2 Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand sind stets nur die im jeweiligen Projektauftrag konkret benannten Leistungen. Sofern Hosting, Serververwaltung, E-Mail-Konten oder eine laufende IT-Betreuung nicht ausdrücklich Teil des Projektauftrags sind, sind diese nicht Vertragsbestandteil.
§ 3 Vergütung, Fälligkeit, Verzug
- Die im Projektvertrag vereinbarte Vergütung ist nach Maßgabe des Projektvertrags fällig. Bei Aufträgen im Dauerverhältnis erfolgt die Abrechnung monatlich nach entsprechender Rechnungsstellung durch FD. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist FD berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen und/oder Zwischenabrechnungen zu stellen.
- Sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung bei Einzelaufträgen in drei gleichen Teilen fällig: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Freigabe des Konzepts bzw. einer vereinbarten Zwischenabnahme, ein Drittel nach Abnahme bzw. Übergabe der fertigen Leistung.
- Nach Aufwand abzurechnende Leistungen werden mit dem benötigten Zeitaufwand festgehalten, in den der Kunde auf Wunsch Einsicht erhält.
- Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. FD behält sich vor, einen Verzugsschaden in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
- Alle genannten Beträge verstehen sich netto. Mehrwertsteuer wird nur ausgewiesen, sofern und sobald wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Geschäftskunden in der EU gilt gegebenenfalls das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers); bei Kunden aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich oder bei Vereinen hängt dies zusätzlich davon ab, ob die Leistung deren unternehmerischem Bereich zuzuordnen ist. Die jeweils zutreffende steuerliche Behandlung wird auf der Rechnung ausgewiesen.
- Bei Zahlungsverzug ist FD berechtigt, weitere Leistungen vorübergehend einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
§ 4 Kündigung des Auftrages durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. In diesem Fall ist FD berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; FD muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird oder zu erwerben böswillig unterlassen wird. Es wird vermutet, dass danach 20 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
§ 5 Nutzungsrechte
Dem Kunden wird - sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist - hinsichtlich aller freigegebenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse das nicht ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung durch Dritte eingeräumt. Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung besteht zunächst nur ein vorläufiges Nutzungsrecht, welches erlischt, wenn diese Begleichung ausbleibt.
§ 6 Gewährleistung
- Sofern die Leistung von FD mangelhaft ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu, sofern diese nicht aufgrund nachfolgender Bestimmungen eingeschränkt sind.
- Mängel, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Leistung führen, berechtigen nicht zur Minderung oder Kündigung.
- Für Schadensersatz gilt § 7.
§ 7 Haftung
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von FD auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. FD haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden sowie für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei Vorsatz, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei FD zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Unbeschadet der vorstehenden Ausnahmen ist die Haftung von FD der Höhe nach in jedem Fall auf die im Rahmen des jeweiligen Projektauftrags vereinbarte Vergütung begrenzt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
- FD steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
§ 8 Datenschutz
FD verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung und, soweit anwendbar, dem Schweizer Datenschutzgesetz). Die Datenverarbeitung erfolgt auf Servern innerhalb der EU. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung - insbesondere bei Hosting oder IT-Betreuung - eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Konstanz, Deutschland.
- Abweichende Regelungen im jeweiligen Projektvertrag gehen dieser AGB vor.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.